Wahlen Stadtrat und Stadtpräsidium

Wahlausschreibung für die Wahlen eines Stadtpräsidenten/einer Stadtpräsidentin und von vier Mitgliedern des Stadtrats von Kreuzlingen für die Amtsdauer 2027 bis 2031

Die Stimmberechtigten der Stadt Kreuzlingen wählen den Stadtpräsidenten resp. die Stadtpräsidentin sowie die übrigen Mitglieder des Stadtrats nach dem Mehrheitsverfahren (Art. 9 Gemeindeordnung).

Die Wahlen für die Amtsdauer 2027 bis 2031 finden am 27. September 2026 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 29. November 2026 durchgeführt.

Nützliches zur Wahlwerbung

Die nachfolgenden Dokumente enthalten wichtige Bestimmungen für das richtige Anbringen der Plakate. Vielen Dank, dass Sie die Vorgaben einhalten. 

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