Gastgewerbe Verlängerungen und Freinächte

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, Richtlinien und Gesuche zu einzelnen und regelmässigen Verlängerungen und Freinächten.

  • Einzelne Verlängerungen und Freinächte

    Bewilligungen  für verlängerte Öffnungszeiten bis 2.00 Uhr können Online auf dieser Webseite beantragt werden.

    Verlängerungsbewilligungen werden nur für Vereinsanlässe (Vereine, die über ordnungsgemässe Statuten verfügen) und an Gastgewerbebetriebe erteilt. Die Stadtkanzlei entscheidet individuell im Einzelfall. 

    Bewilligungen für einzelne Freinächte (Öffnungszeiten bis 4.00 Uhr) werden grundsätzlich nur für Veranstaltungen von nationaler, kantonaler, überregionaler oder städtischer Bedeutung erteilt. Die folgenden Freinächte gelten für die ganze Stadt Kreuzlingen und müssen nicht separat beantragt werden:

    Allgemeine Freinächte (bis 04.00 Uhr) sind

    • Samstag vor Rosenmontag
    • Rosenmontag
    • Seenachtsfest/Fantastical
    • 1. August
    • Silvester
  • Regelmässige Verlängerungen, Tanz-, Schaudarbietung und Freinächte

    Das Kriterium der Regelmässigkeit ist erfüllt, wenn mehr als drei Verlängerungen pro Monat für Anlässe beansprucht werden. Bewilligungen für regelmässige Verlängerungen und Freinächte werden durch den Stadtrat erteilt und müssen schriftlich bei der Stadtkanzlei beantragt werden.

    Bewilligungsarten

    Die Erteilung einer Bewilligung setzt das Bestehen einer Bewilligung für eine gastgewerbliche Tätigkeit voraus. Die Bewilligungserteilung ist gebührenpflichtig. 

    • Bewilligung für regelmässige Verlängerungen
    • Bewilligung für regelmässige Tanzveranstaltungen
    • Bewilligung für regelmässige Schaudarbietungen (z. B. Stripteasevorführungen, theatralische, musikalische oder andere Aufführungen, die der Unterhaltung der Gäste dienen)
    • Regelmässige Freinächte können ausschliesslich für Betriebe mit einem besonderen Unterhaltungsangebot (z. B. Dancing- oder Diskothekenbetriebe) bewilligt werden. Sie sind auf die Nächte von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag beschränkt.

    Beilagen zum Gesuch

    • Betriebskonzept
    • Aktueller Situationsplan des Betriebes (Katasterplan)
    • Grundrisse der Gastgewerberäume und -plätze
    • Pläne über die Umgebungsgestaltung (Parkplätze, Gartensitzplätze etc.)

    Das Verfahren dauert zwei bis drei Monate. Das Gesuch wird während 20 Tagen öffentlich aufgelegt, in ortsüblicher Weise angezeigt und den Anstössern des Betriebes schriftlich bekannt gegeben.